Ausbildungsbeginn Gleitschirm ab 14 Jahre, Motorschirm ab 15 Jahre!
Scheinerteilung Gleitschirm ab 16 Jahre, Motorschirm ab 17 Jahre
Es wird die Unterschrift beider Erziehungsberechtigter benötigt. Hat nur ein Elternteil das Sorgerecht,
wird diese Unterschrift benötigt. Dieser Antrag ist spätestens zu Kursbeginn ausgefüllt und
unterschrieben mitzubringen. Sollte sich zu Kursbeginn herausstellen, dass Ihr Kind nicht die
vorgeschriebene Reife erfüllt, kann der Antrag abgelehnt werden. Die bereits bezahlten Kurskosten
werden vollständig zurück erstattet.